Gesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

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§1 - Kinder- und Jugendschutz

Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Aressinien vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.


§2 - Schädliche Einflüsse

Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen

1) Die Abbildung von Gewalt oder sexuellen Handlungen;

2) Derber Wortgebrauch;

3) Die Animierung zum Rauchen oder Trinken von Alkohol;

4) Der Aufruf zur Gewalt;

5) Die Beleidigung von Volksgruppen oder Religionen;

6) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der aressinischen Jugend.


§3 - Verantwortlichkeit

Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu obengenannte Inhalte haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich.


§4 - Strafbarkeit

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.


§5 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


In Kraft getreten am 15.11.2015.