Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Bezirke: Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:1816:18, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 4.810 Bytes +4.810 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „== I. Allgemeines == § 1. Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Bezirke muss mit den Gesetzen der Volksrepublik Pelagonien übereinstimmen. § 2. (1) Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, die nicht den Bezirken oder der Volksrepublik obliegen oder durch Gesetz anderen Stellen zugewiesen sind. Sie erfüllen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten oder Auftragsangelegenheiten. (2) Als Selbstverwaltung…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung