Gesetz über die Volksverteidigung: Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 17:4517:45, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 4.599 Bytes +4.599 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Član 1.''' Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die Pflicht der Bürger, der Arbeits- und sonstigen Organisationen, sowie des Bundes, der Republiken, der Gemeinden und sonstiger gesellschaftspolitischer Gemeinschaften. '''Član 2.''' Die Streitkräfte der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bilden ein einheitliches Ganzes und setzen sich zusammen aus der Severanischen Volksarmee als den gemeinsamen Streitkräften aller Völker und V…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung