Hochschulrahmengesetz (HSRG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:4516:45, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 5.285 Bytes +5.285 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „== Absatz I - Grundsätzliches == §1 Gültigkeitsbereich (1) Der Gültigkeitsbereich dieses Gesetztes erstreckt sich auf alle Hochschulen, die auf dem Staatsgebiet der Republikska Kajsteranij liegen. §2 Freiheit von Forschung und Lehre (1) Die Freiheit, im Sinne der Verfassung und Gesetze der Republikska Kajsteranij, ist unantastbar und ist durch alle Institutionen der Republikska Kajsteranij zu gewährleisten. §3 Selbstverwaltung (1) Alle Hochs…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung