Nationalparkgesetz (NPG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 15:4915:49, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 5.042 Bytes +5.042 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§1 Definition Nationalpark''' (1) Ein Nationalpark ist ein fest abgegrenzter Raum, der dem Erhalt und Schutz von Flora und Fauna Kaysterans vollständig gewidmet ist. Nationalparke sind in drei Formen anzulegen: a - Totalreservat (NAT 1) b - Nationalpark (NAT 2) c - Naturpark (NAT 3) (2) Totalreservate sind hermetisch abgeriegelte Gegenden, die weder betreten noch in jedweder Form genutzt oder verändert werden dürfen. (3) Nationalparke sind G…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung