Strafprozessgesetz (StPG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:4016:40, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 6.478 Bytes +6.478 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „§ 1 - Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Strafprozessen nach dem Strafgesetzbuch durch das Oberste Gericht Severaniens. § 2 - Rechtlicher Beistand Jeder Verfahrensbeteiligte hat das Recht auf rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt. § 3 - Verweigerung der Aussage (1) Beschuldigte und Angeklagte haben zu jeder Zeit das Recht, die Aussage zu verweigern. (2) Zeugen haben die Pflicht, sich zu allen verfahrensrelevanten…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung