Wahlgesetz (WahlG): Versionsgeschichte

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28. Juli 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:4816:48, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 5.889 Bytes +5.889 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Bundeswahlgesetz § 1 – Allgemeine Bestimmungen Dieses Gesetz regelt die Wahl des Präsidenten und des Rates der Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. § 2 – Wahlrecht Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind. Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näh…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung