Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge

Aus Severanija.net · Wiki
Version vom 16. September 2023, 16:20 Uhr von Josip Olić (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave''' '''§1 - Die kaysteranische Flagge''' Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar. §2 - Beflaggung von Gebäuden (1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen a) an allen Nationalfeiertagen b) an Wahltagen (2) Einzelne öffent…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave


§1 - Die kaysteranische Flagge

Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden

(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen

a) an allen Nationalfeiertagen

b) an Wahltagen

(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Dom Republikske.

(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gestattet.

(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.


§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen

(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.

(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die kaysteranische Flagge.

(3) Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.


§4 - Zerstörung der Flagge

Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.


§5 - Schlussbestimmungen

(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2) §4, Abs. 4 und 5 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Kaysteran keine Anwendung mehr.


In Kraft getreten am 21.04.2017.