Grundlagenvertrag für den Aufbau diplomatischer Beziehungen und die gegenseitige Anerkennung zwischen der Turanischen Föderation und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
In dem Bestreben, die friedliche Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen der Turanischen Föderation und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu fördern und zu stärken, haben sich beide Staaten auf den folgenden Grundlagenvertrag für den Aufbau diplomatischer Beziehungen und die gegenseitige Anerkennung geeinigt.
Artikel 1: Diplomatische Beziehungen
Die Vertragsparteien vereinbaren, vollständige diplomatische Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Respekt und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen Staates zu unterhalten. Sie werden diplomatische Vertretungen in ihren jeweiligen Hauptstädten einrichten.
Artikel 2: Anerkennung der Souveränität und territorialen Integrität
Beide Staaten erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des anderen Staates an. Sie verpflichten sich, keine Handlungen zu unternehmen, die die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des anderen Staates gefährden.
Artikel 3: Handel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern und auszubauen. Sie werden sich bemühen, Hemmnisse im Handel und bei Investitionen zu reduzieren und Handelsabkommen zu erleichtern. Zudem werden sie eng zusammenarbeiten, um den Austausch von Waren und Dienstleistungen, den technischen Austausch, die Investitionen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Forschung und die Entwicklung zu fördern.
Artikel 4: Kultur- und Bildungsaustausch
Die Turanische Föderation und die Sozialistische Bundesrepublik Severanien verpflichten sich, den Austausch in den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Sport und Tourismus zu fördern. Sie werden eng zusammenarbeiten, um Austauschprogramme für Studenten, Künstler und Wissenschaftler sowie gemeinsame kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen zu organisieren.
Artikel 5: Zusammenarbeit bei regionalen und internationalen Angelegenheiten
Die Vertragsparteien werden eng zusammenarbeiten, um regionale und internationale Angelegenheiten zu lösen. Sie werden sich bemühen, internationale Sicherheit und Stabilität zu fördern und gemeinsam für eine gerechte und friedliche Weltordnung zu arbeiten.
Artikel 6: Streitbeilegung
Jeder Streit oder jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien wird durch friedliche Verhandlungen und Konsultationen gelöst. Jeder Streit, der nicht durch Verhandlungen und Konsultationen gelöst werden kann, wird einer unabhängigen Schiedskommission vorgelegt.
Artikel 7: Schlussbestimmungen
Dieser Grundlagenvertrag tritt in Kraft, sobald er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er bleibt in Kraft, bis er von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags können von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart und ratifiziert werden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen in turanischer und severostaranischer Sprache unterzeichnet, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind. Jeder Vertragspartner wird unverzüglich über die Unterzeichnung dieses Vertrags in Kenntnis gesetzt.
Dieser Vertrag wird in der Hauptstadt der Turanischen Föderation am 17. Juli 2023 und der Hauptstadt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien am 10. Juli 2023 unterzeichnet.
Unterzeichnet von:
Für die Turanische Föderation: Peta Egmont / Sigurd Thorwald
Für die Sozialistische Bundesrepublik Severanien: Aleksandar Mažuranić