Arbeitsgesetz der Republik Vesteran (ArbG-V): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 14:5714:57, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 11.387 Bytes +11.387 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Grundlagen''' (1) Das Arbeitsgesetz gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter, und Lehrlinge in den Betrieben auf dem Gebiet der Republik Vesteran. Es findet Anwendung auf alle die zwischen den Werktätigen und den Betrieben durch Arbeits- oder Lehrvertrag, Berufung oder Wahl begründeten Arbeitsrechtsverhältnisse. (2) Betriebe im Sinne dieses Gesetzes sind alle Unternehmen. Betriebsleiter sind die Eigentümer b…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung