Arbeiterselbstverwaltung

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Im severanischen Modell der Arbeiterselbstverwaltung leitet sich das Recht zur Verwaltung und Kontrolle der Unternehmen allein aus der aktiven Mitarbeit im Unternehmen ab.

Zielvorstellung ist, einen Prozess der Aufhebung der Entfremdung des Menschen einzuleiten und damit einen ersten Schritt zur Beseitigung des Lohnarbeitsverhältnisses und zur Überwindung des Gegensatzes zwischen Arbeit und Eigentum zu ermöglichen.

Organisationen der vereinigten Arbeit

Die Beschäftigten betriebswirtschaftlich abgrenzbarer Unternehmensabteilungen sind in Grundorganisationen der vereinigten Arbeit (GOVA) zusammengeschlossen, in denen sie die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln besitzen und über die Aufteilung der am Markt erzielten Erlöse auf die Einkommen der Mitarbeiter und die Finanzierung betrieblicher Zwecke entscheiden. Die GOVAs können sich auf der Basis freiwilliger Selbstverwaltungsabkommen in konzernähnliche Zusammengesetzte Organisationen der vereinigten Arbeit (ZOVA) zusammenschließen.

Die Bauern können ihre Arbeit und die Arbeitsmittel in Bäuerliche Arbeitsgenossenschaften einbringen oder diese mit Organisationen der vereinigten Arbeit vereinigen. Weiterhin verbürgt ist die selbständige persönliche Arbeit mit Mitteln im Eigentum von Bürgern, wenn der Einkommenserwerb nicht auf der Ausbeutung fremder Arbeitskraft beruht.

Die Selbstverwaltung der Arbeiter

Rechtsträger des Selbstverwaltungsrechts der Betriebe sind deren Belegschaften. Die Belegschaft (das sogenannte Arbeitskollektiv, sev. Radni kolektiv) wählt zwei Organe zur Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechtes, den Arbeiterrat (sev. Radnički savet), der ihr repräsentatives Organ ist, und den Verwaltungsausschuss (sev. Upravni odbor), welcher die Beschlüsse des Arbeiterrats ausführt und im eigentlichen Sinn den Betrieb leitet.

Der Verwaltungsausschuss ist dem Arbeiterrat direkt verantwortlich und der Arbeiterrat der Belegschaft. Er kann von ihr gänzlich oder zum Teil auch vor Erlöschen seines zeitlich befristeten Mandats abberufen werden, wenn seine Amtsführung von der Belegschaft als für den Betrieb schädlich oder nicht den von ihr aufgestellten und gebilligten Grundsätzen entsprechend befunden wird.

Der Arbeiterrat ist das wichtigste Organ der Arbeiterselbstverwaltung in den Betrieben. Je nach der Größe des Betriebs besteht er aus 15 – 120 Mitgliedern, die in geheimer Abstimmung auf die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Jedes Betriebsmitglied hat das gleiche aktive und passive Wahlrecht.

In die Kompetenz des Arbeiterrats fällt in erster Linie die Wahl des Verwaltungsausschusses, der zusammen mit dem Direktor eigentlich den Betrieb führt. Der Arbeiterrat stellt auch die Betriebsordnung und die Arbeitsreglemente auf, die Tarifreglemente und diejenigen für die Prämienverteilung, er billigt den Jahreswirtschaftsplan des Unternehmens und die Bilanz, er entscheidet über die Aufnahme von Investitionskrediten, er kontrolliert die Einnahmen des Betriebs und die Guthaben, er entscheidet über die Verteilung des Reingewinns zwischen der Belegschaft, den Reservefonds des Unternehmens für Investitionen oder andere Zwecke, er entscheidet über eventuelle Betriebsfusionen, über die Gründung von neuen Werkstätten und sonstigen Untergliederungen des Unternehmens, sowie über den Grad ihrer Autonomie gegenüber dem Stammunternehmen, den sie genießen sollen. Er entscheidet auch über die Angliederung eines Betriebs an einen größeren Wirtschaftsverband.

Der Verwaltungsausschuss, das Exekutivorgan des Arbeiterrats, wird in dessen erster Sitzung nach seiner Neuwahl vom Arbeiterrat gewählt und leitet zusammen mit dem Direktor, der von Amts wegen sein Mitglied ist, den Betrieb. Die Wahl des Direktors erfolgt auf Grund einer öffentlichen Stellenausschreibung durch eine Spezialkommission, die zur Hälfte aus Delegierten des Arbeiterrats und zur Hälfte aus solchen des Gemeinderats besteht, in dem der Betrieb ansässig ist.

Übersetzungen

  • Grundorganisation der vereinigten Arbeit (GOVA)
  • sev. Osnovna organizacija udruženog rada (OOUR)
  • sev. Основна организација удруженог рада (ООУР)
  • pelag. Основна организација на здружен труд (ООЗТ)
  • Zusammengesetzte Organisation der vereinigten Arbeit (ZOVA)
  • sev. Složena organizacija udruženog rada (SOUR)
  • sev. Сложена организација удруженог рада (СОУР)
  • pelag. Сложена организација на здружен труд (СОЗТ)
  • Bäuerliche Arbeitsgenossenschaft (Zadruga)
  • sev. Seljačka radna zadruga (SRZ)
  • sev. Сељачка радна задруга (СРЗ)
  • pelag. Селска работна задруга (СРЗ)