Feiertagsgesetz der Republik Pelagonien (FeiertagsG-P)

Aus Severanija.net · Wiki

§ 1 - Geltungsbereich

Dieses Gesetz legt die auf dem Gebiet Pelagoniens geltenden Feiertage fest.


§ 2 - Grundlagen

(1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei.

(2) Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.


§ 3 - Feiertage

(1) Feste Feiertage sind:

- 01.01. - Neujahr

- 07.01. - Weihnachten

- 01.02. - Tag der staranischen Einheit

- 08.03. - Frauentag

- 01.05. - Tag der Arbeit

- 20.07. - Tag der Republik (Nationalfeiertag)

- 09.09. - Tag des Bundes

(2) Bewegliche Feiertage sind:

- Ostern - von Karfreitag bis zum 2. Ostertag

(3) Die beweglichen Feiertage werden nach den Traditionen und Bestimmungen der orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.


§ 4 - Ehren- und Gedenktage

Ehren- und Gedenktage werden vom Präsidenten der Republik Pelagonien festgelegt.


§ 5 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


In Kraft getreten am 09.05.2009.