Gesetz zur Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien (WahlPRA-Gesetz)

Aus Severanija.net · Wiki

§ 1 – Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien.

§ 2 – Wahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht wird durch die aressinische Verfassung bestimmt.

§ 3 – Kandidaturen

Kandidaten müssen ihre Absicht, für das Amt zu kandidieren, mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich bekannt geben. Jeder Kandidat kann jederzeit vor der Wahl zurücktreten.

§ 4 – Wahlleiter

Der Predsjednik oder ein beauftragtes Ministerium ernennen einen Wahlleiter. Falls kein Predsjednik im Amt ist oder sein Fernbleiben festgestellt wurde, kann der Rat der Bürger Aressiniens einen Wahlleiter bestimmen.

§ 5 – Wahlbenachrichtigungen

Alle wahlberechtigten Bürger werden spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahl über diese informiert.

§ 6 – Wahldauer

Die Wahl dauert fünf Tage und endet vorzeitig, wenn alle Wahlberechtigten abgestimmt haben.

§ 7 – Durchführung der Wahl

Der Predsjednik wird in einer allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl gemäß den Bestimmungen der Verfassung gewählt.

§ 8 – Zeitpunkt der Wahl

Die Wahl findet frühestens 21 Tage vor und spätestens 7 Tage vor Ablauf der Amtszeit statt, es sei denn, es ist ein früherer Wahltermin aufgrund von Amtsenthebung, Amtsverzicht oder Abwesenheit erforderlich.

§ 9 – Fernbleiben vom Amt

Der Rat der Bürger kann mit einfacher Mehrheit das Fernbleiben des Predsjednik gemäß Artikel III (5) der aressinischen Verfassung feststellen.

§ 10 – Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft.


Verabschiedet am 21.03.2024