Gesetz über die Kaysteranische Investitionsbank
Zakon o Kajsteranskoj Investicnoj Banki
§1 - Aufgabe und Sitz
(1) Die Kajsteranska Investicna Banka (KIB) ist die Entwicklungsbank der Republika Kaysteran. Ihr Aufgabe ist es zu einer wirtschaftlichen und ausgewogenen Entwicklung der Republik Kaysteran beizutragen.
(2) Die Kajsteranska Investicna Banka hat ihren Sitz in Duranje, Republik Kaysteran.
§2 - Geschäftstätigkeit
(1) Die Kajsteranska Investicna Banka gewährt Darlehen und Bürgschaften ohne Erwerbszweck für Vorhaben, die zur Entwicklung der weniger entwickelten Gebiete, Verbesserung der Infrastruktur und der Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten im Interesse der Republik Kaysteran beitragen.
(2) Sie bedient sich hierfür des Kapitalmarkts und Mitteln, die ihr von der Regierung der Republik Kaysteran zur Verfügung gestellt wurden.
§3 - Aufsicht
(1) Die Kajsteranska Investicna Banka ist im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums der Republik Kaysteran.
(2) Die Regierung der Republik Kaysteran überwacht die ordnungsmäßige Ausführung der Geschäfte der Bank.
§4 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten am 21.04.2017.