Konvention zur Eindämmung von Massenvernichtungswaffen

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Die Generalversammlung des Rates der Nationen beschließt hiermit, dass folgende geänderte Fassung der Konvention zur Eindämmung von Massenvernichtungswaffen die bestehende ersetzt:


Konvention zur Eindämmung von Massenvernichtungswaffen


Im Bewusstsein, dass der Einsatz von Massenvernichtungswaffen irreparable Schäden hinterlässt;


Wissend, dass ein Einsatz dieser Waffen und Waffensysteme den Planeten, unsere Umwelt und einen dauerhaften Frieden gefährdet;


In Respekt gegenüber der Vernunft und dem logikbasierten Denken, das von der Notwendigkeit und der sorgfältigen Zukunftsplanung ausgeht;


beschließen die unterzeichnenden Mitglieder des Rates der Nationen:


1) solche Waffen niemals im Rahmen eines Angriffes einzusetzen, und auch zur Verteidigung nur dann einzusetzen, wenn sie ihrerseits mit solchen Waffen angegriffen werden;


2) die Nationen beim Abbau ihrer nuklearen, biologischen und chemischen Waffen und Waffensysteme zu unterstützen;


3) auf eine Welt hinzuarbeiten, in welcher der Besitz, Bau und die Verwendung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen und Waffensystemen keine Notwendigkeit mehr finden.


4) die Zahl ihres verfügbaren Arsenals an atomaren, biologischen und chemischen Waffensystemen durch Selbstangabe dem Rat der Nationen offen zu legen.


5) Staaten, welche gegen Absatz 1 verstoßen, können von allen anderen Staaten mit allen diesen Staaten zur Verfügung stehenden Mitteln daran gehindert werden, weiterhin derartige Waffen einzusetzen.


6) Die unterzeichnenden Staaten vereinbaren, ein System zur Verteidigung gegen Angriffe mit derartigen Waffen zu entwickeln, um den eigenen Bedarf an solchen Waffen zur Verteidigung auf ein Minimum zu beschränken.


In Kraft getreten am 28.02.2007.