Verfassung der Republik Aressinien

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Artikel I (Hauptbestimmungen)

1. Die Republik Aressinien ist eine souveräne, demokratische, rechtstaatliche, soziale und gleichberechtigte Teilrepublik Severaniens.

2. Die Hauptstadt der Republik Aressinien ist Aressaraj.

3. Die Amtssprache ist die severostaranische Sprache. Weitere Minderheitensprachen werden lokal ebenfalls als zweite Amtssprache anerkannt.

4. Die Staatssymbole der Republik Aressinien werden gesetzlich gergelt.

5. Aressinien ist der Staat all seiner Bürger. Alle Bürger Aressiniens werden gleichbehandelt, unabhängig von nationaler und religiöser Herkunft.

6. Die staatliche Gewalt geht vom Volke aus. Das Volk übt sie mittels freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahlen seiner Vertreter sowie in direkter Abstimmung aus.


Artikel II (Gliederung)

1. Die Republik Aressinien ist in fünf nach ihrem Hauptort benannten Oblasti gegliedert:

- Aressaraj

- Aresinje

- Zvonik

- Skenderevo

- Muratovac

2. Jede Oblast wird durch einen Upravnik vertreten, welcher seinen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Oblast hat und vom Predsjednik ernannt wird.


Artikel III (Der Predsjednik)

1. Der Predsjednik ist das Staatsoberhaupt der Republik Aressinien. Er vertritt die Republik Aressinien im severanischen Bundesrat und ist ihr höchster Repräsentant im In- und Ausland. Er sorgt für die Achtung der Verfassung. Er ist auch Vorsitzender der aressinischen Regierung.

2. Der Predsjednik wird für sechs Monate direkt und geheim vom Volk gewählt. Die Wahl erfolgt auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts.

3. Zum Predsjednik der Republik Aressinien kann jeder volljährige Bürger Severaniens, der seit mindestens 14 Tagen ständig in der Republik Aressinien ansässig ist, gewählt werden.

4. Zum Predsjednik der Republik gewählt ist derjenige Kandidat, welcher mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Erhält kein Kandidat mehr als die Hälfte aller Stimmen, findet eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen errungen haben, statt.

5. Handelt der Präsident wider die Verfassung Aressiniens oder die Verfassung Severaniens, kann er vom Obersten Gericht Severaniens des Amtes enthoben werden, woraufhin binnen einer Woche Neuwahlen stattfinden müssen. Bleibt er seinen Amtsgeschäften länger als 28 Tage fern, finden ebenfalls binnen einer Woche Neuwahlen statt.

6. Der Predsjednik schlägt dem Rat der Bürger Aressiniens Gesetze und andere Beschlüsse vor und führt diese Entscheidungen sowie die der severanischen gesamtstaatlichen Ebene aus.

7. Der Predsjednik kann Behörden zur Unterstützung der Regierungsarbeit gründen und diese auch wieder auflösen.

8. Der Predsjednik hat das Oberkommando über die Polizei der Republik Aressinien.


Artikel IV (Der Rat der Bürger Aressiniens - Savjet Građana Republike Aresinije)

1. Der Rat der Bürger Aressiniens ist das Gesetzgebungsorgan der Republik Aressinien. Er tagt öffentlich.

2. Mitglieder des Rates der Bürger Aressiniens sind alle Bürger Severaniens, welche seit mindestens 14 Tagen ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Aressinien haben.

3. Der Rat der Bürger Aressiniens handelt im Einklang mit den Verfassungen Aressiniens und Severaniens, sowie den geltenden Gesetzen.

4. Der Rat der Bürger Aressiniens entscheidet über die Änderung der Verfassung.

5. Der Rat der Bürger Aressiniens verabschiedet im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesetze.

6. Der Rat der Bürger Aressiniens ratifiziert internationale Verträge sowie Staatsverträge.

7. Der Rat der Bürger Aressiniens entscheidet über Grenzänderungen innerhalb Aressiniens und bestätigt im Einklang mit der Verfassung Severaniens Grenzänderungen zwischen der Republik Aressinien und anderen Teilrepubliken Severaniens sowie weiteren Nachbarstaaten.

8. Das Recht der Gesetzesinitiative steht allen Mitgliedern des Rates der Bürger Aressiniens zu.

9. Die Beschlussfassung des Rates der Bürger Aressiniens erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.


Artikel V (Gerichtsbarkeit)

1. Die rechtssprechende Gewalt der Republik Aressinien wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit ist selbständig und unabhängig. Die Gerichte entscheiden auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze.

2. Höchst- und Verfassungsgericht der Republik Aressinien ist das Oberste Gericht Severaniens. Die Einrichtung eines eigenen Gerichts der Republik Aressinien, der Wirkungsbereich, die Zusammensetzung und der Aufbau der übrigen Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten werden durch Gesetz geregelt.

Artikel VI (Schlussbestimmungen)

1. Die Verfassung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie von den Bürgern der Republik Aressinien mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten angenommen wurde.

2. Der Predsjednik, die Mitglieder und Vertreter der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:

„Ich gelobe bei meiner Ehre, der Nation Aressiniens zu dienen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Aressinien zu schützen, die Prinzipien des Staates und die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten.“

Der Eidesformel darf keinerlei Zusatz angefügt werden.


In Kraft getreten am 13.01.2009.

Zuletzt geändert am 14.10.2023.