Vertrag über Harnar und Aztheran

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VÖLKERRECHTLICHER VERTRAG


zwischen


der Republik Kaysteran

(im folgenden „Kaysteran“)


und


der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

(im folgenden „Severanien“)


über den


STATUS DER ÜBERSEEGEBIETE HARNAR UND AZTHERAN


(im folgenden „Harnar und Aztheran“)


A.

Harnar und Aztheran werden aus dem kaysteranischen Staat herausgelöst und gemäß der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien als Autonome Provinz Severanien angegliedert.


B.

Die autonome Provinz Harnar und Aztheran erlangt spätestens sechs Wochen Inkrafttreten dieses Vertrages die Unabhängigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

I. In Harnar und Aztheran existieren funktionierende Behörden zur souveränen Ausübung der Staatsgewalt.

II. Harnar und Aztheran verfügen über eine eigene Infrastruktur (Website).

III. Harnar und Aztheran verfügen über eigene Kommunikationsmittel (Forum).


In Kraft getreten am 07.03.2009.