Außenhandelsgesetz (AußHG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:0516:05, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 1.911 Bytes +1.911 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Geltungsbereich''' Dieses Gesetz regelt die die Ein- oder Ausfuhr von Gütern (Waren und Dienstleistungen) aus dem oder in das Gebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. '''§ 2 - Warenausfuhr''' Die Ausfuhr von Waren kann durch den Präsidenten beschränkt werden, um einer Gefährdung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs im Staatsgebiet vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Ebenso kann ein Ausfuhrverbot bestimmter Güter in besti…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung