Erbgesetz (ErbG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:1116:11, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 5.185 Bytes +5.185 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Geltungsbereich''' Dieses Gesetz regelt die Verteilung des Nachlasses im Falle des Todes einer Person. '''§ 2 - Erbfolge, Erbfähigkeit''' (1) Der Erbfall tritt mit dem Tode ein. Der Nachlass geht kraft gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge auf einen oder mehrere Erben über. (2) Erbe kann nur werden, wer, zur Zeit des Erbfalles lebt oder bereits gezeugt ist und nach dem Erbfall lebend geboren wird: (3) Durch Testament kann auch…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung