Feiertagsgesetz: Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 14:4714:47, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 880 Bytes +880 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Grundlagen''' Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist. '''§ 2 - Feiertage''' (1) Feiertage sind: - 01.01. - Neujahr - 07.01. - orthodoxes Weihnachten - 01.05. - Tag der Arbeit - 20.07. - Tag der Republik - 09.09. - Tag des Bundes - 25.12. - katholisches Weihnachten - Ramazanski…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung