Gesetz über Auslandsvertretungen: Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:1316:13, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 3.695 Bytes +3.695 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Grundlagen''' Auslandsvertretungen sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Ausland. Sie werden unterschieden in diplomatische und konsularische Auslandsvertretungen. '''§ 2 – Diplomatische Vertretungen''' (1) Eine Botschaft ist eine ständige diplomatische Vertretung im Empfangsstaat. (2) Aufgabe einer diplomatischen Vertretung ist es unter anderem, a) die Interessen…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung