Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen ( PostG ): Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:3316:33, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 2.109 Bytes +2.109 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „§ 1 Dieses Gesetz regelt den Post- und Fernmeldeverkehr im Staatsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. § 2 (1) Die Severanische Post (Severanska Pošta) ist als Bundesbehörde Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs. Sie führt den öffentlichen Post- und Fernmeldeverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen durch. (2) Der öffentliche Post- und Fernmeldeverkehr umfasst: a) Beförderung von Briefen und Stückgut einschließlich…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung