Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (PNVG): Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:3316:33, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 2.338 Bytes +2.338 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Begriffsbestimmung''' Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen auf Schienen, Straßen und Gewässern im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr. '''§ 2 - Ziele und Grundsätze''' (1) Republik und Gemeinden stellen in allen Teilen des Landes die ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicher. Sie haben darauf hin…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung