Gesetz über die Polizei der Republik Aressinien: Versionsgeschichte

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28. November 2025

  • AktuellVorherige 14:5014:50, 28. Nov. 2025Mažuranić Diskussion Beiträge 2.314 Bytes +2.314 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§1 - Zweck''' (1) Dieses Gesetz dient dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Republik Aressinien zu gewährleisten, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen und die effektive Durchführung von Polizeiaufgaben sicherzustellen. (2) Die Polizei der Republik Aressinien ist zuständig für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie die Unterstützung anderer staatlicher Orga…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung: Gewechselt