Gesetz über die vereinigte Arbeit: Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:0416:04, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 6.079 Bytes +6.079 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Die vereinigte Arbeit''' (1) Die wirtschaftliche Ordnung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gründet sich auf die freie, vereinigte Arbeit mit Produktionsmitteln im gesellschaftlichen Eigentum und auf die Selbstverwaltung der werktätigen Menschen bei der Produktion. (2) Die Produktionsmittel im gesellschaftliche Eigentum werden unmittelbar von den vereinigten Arbeitern, die mit diesen Mitteln arbeiten, im eigenen Interesse und im…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung