Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums: Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 14:4614:46, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 1.862 Bytes +1.862 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§1 - Jugendschutz''' (1) Der Verkauf und der Ausschank von alkoholhaltigen Produkten an Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt. '''§2 - Verkauf von Alkohol in Geschäften''' (1) Alkohol darf nur in Geschäften verkauft werden, wenn die Eigentümer hierfür eine speziale Verkaufslizenz erworben haben. (2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Verkaufslizenz geahndet. '''§3 - Verkauf von Alkohol in Gaststätten''' (1) A…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung