Gesetz zur Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien (WahlPRA-Gesetz): Versionsgeschichte

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21. März 2024

  • AktuellVorherige 23:0323:03, 21. Mär. 2024Josip Olić Diskussion Beiträge 1.781 Bytes +1.781 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Geltungsbereich''' Dieses Gesetz regelt die Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien. '''§ 2 – Wahlrecht''' Das aktive und passive Wahlrecht wird durch die aressinische Verfassung bestimmt. '''§ 3 – Kandidaturen''' Kandidaten müssen ihre Absicht, für das Amt zu kandidieren, mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich bekannt geben. Jeder Kandidat kann jederzeit vor der Wahl zurücktreten. '''§ 4 – Wahlleiter'''…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung