Gesetz zur territorialen Gliederung der Republik Vesteran (GliedG-V): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 15:0015:00, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 3.913 Bytes +3.913 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Verwaltungsebenen''' (1) In der Republik Vesteran bestehen folgende Verwaltungsebenen: 1. Republik 2. Regionen (Oblasti) 3. Bezirke (Okruzi) 4. Städte (Gradovi) und Gemeinden (Opštine) (2) Die jeweils höhere Verwaltungsebene übt die Fachaufsicht über die nachgeordnete Ebene aus. (3) Die Verwaltungsebenen entscheiden im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich über ihre Organisations- und Verwaltungsstruktur. § 2 – Regionen '''…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung