Policijagesetz (PolicijaG): Versionsgeschichte

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22. Januar 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:5116:51, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 3.614 Bytes +3.614 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 Allgemeines''' (1) Die Policija ist die Polizei der Republikska Kajsteranij im Geschäftsbereich des Innenministeriums. (2) Die Policija hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordn…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung