Schulgesetz (SchulG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:5716:57, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 8.665 Bytes +8.665 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§1 Grundsätzliches''' (1) Jeder Einwohner von Kaysteran hat das Recht auf schulische Bildung und Förderung. Mit diesem Gesetz soll dieses Recht garantiert werden. (2) Für den Zugang zu Schularten und Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht, die wirtschaftliche und soziale Stellung, noch Religion und Weltanschauung bestimmend sein. '''§2 Auftrag aller Schulen-und Bildungseinrichtungen in Kaysteran''' Alle Bildungseinricht…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung