Sozialgesetz der Republik Aressinien (SG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 15:5315:53, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 1.856 Bytes +1.856 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 – Allgemeine Bestimmungen''' Die Republik Aressinien gewährleistet ihren Bürgern eine soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und im Alter. '''§ 2 – Sozialgeld''' (1) Bürger der Republik Aressinien haben bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und bei Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein staatliches Sozialgeld (socijalna pomoć). (2) Das Sozialgeld beträgt monatlich 1.500 Talir bei volljährigen Personen…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung