Währungsgesetz: Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:4616:46, 16. Sep. 2023Josip Olić Diskussion Beiträge 1.652 Bytes +1.652 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „§ 1 – Währungseinheit Die severanische Währungseinheit ist der Talir. Er ist in 100 Para eingeteilt. § 2 – Ausgaberecht (1) Die Nationalbank gibt nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs Münzen und Banknoten heraus. Sie bestimmt deren Gestaltung. (2) Die Stückelung der Münzen beträgt 10, 20 und 50 Para sowie 1, 2, 5, 10 und 20 Talir. (3) Die Stückelung der Banknoten beträgt 50, 100, 500, 1.000, 2.000 und 5.000 Talir. § 3 – Zahl…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung