Soziale Sicherheit (Severanien): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Severanija.net · Wiki
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''sozialen Sicherungssysteme''' in Severanien schützen die Menschen vor Armut im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit und im Alter. Die soziale Sicherheit ist gemäß Artikel 6 Absatz VIII. Sache der Republiken und daher bundesweit nicht einheitlich geregelt.“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''sozialen Sicherungssysteme''' in Severanien schützen die Menschen vor Armut im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit und im Alter. Die soziale Sicherheit ist gemäß Artikel 6 Absatz VIII. Sache der Republiken und daher bundesweit nicht einheitlich geregelt.
Die '''sozialen Sicherungssysteme''' in Severanien schützen die Menschen vor Armut im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit und im Alter. Die soziale Sicherheit ist gemäß Artikel 6 Absatz VIII. Sache der Republiken und daher bundesweit nicht einheitlich geregelt.
{| class="wikitable"
|+
!Republik
!Krankheit
!Arbeitlosigkeit
!Alter
|-
|Aressinien
|Grund- und Zusatzversicherungen
| colspan="2" | Sozialgeld
|-
|Kaysteran
| -
| -
| -
|-
|Pelagonien
|Öffentlicher Gesundheitsdienst
|Erwerbslosengeld (80%)
|Alterspension ab dem 65. bzw. 58. Lebensjahr
|-
|Vesteran
|Nationaler Gesundheitsdienst
| colspan="2" | Sozialgeld
|}

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 15:31 Uhr

Die sozialen Sicherungssysteme in Severanien schützen die Menschen vor Armut im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit und im Alter. Die soziale Sicherheit ist gemäß Artikel 6 Absatz VIII. Sache der Republiken und daher bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Republik Krankheit Arbeitlosigkeit Alter
Aressinien Grund- und Zusatzversicherungen Sozialgeld
Kaysteran - - -
Pelagonien Öffentlicher Gesundheitsdienst Erwerbslosengeld (80%) Alterspension ab dem 65. bzw. 58. Lebensjahr
Vesteran Nationaler Gesundheitsdienst Sozialgeld