Verfassung der Republik Severanien: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Artikel 50 ===
=== Artikel 50 ===
Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten erforderlich.
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Aktuelle Version vom 24. Juli 2025, 11:39 Uhr

Präambel

Die Völker Vesterans, Pelagoniens und Aressiniens, entschlossen, die nationale Unabhängigkeit zu verteidigen, die Grundrechte der Staatsbürger zu garantieren, die

wesentlichen Grundsätze der Demokratie festzulegen, den Vorrang der Rechtsstaatlichkeit zu sichern und den Weg für ein sozialistisches Gesellschaftssystem unter Beachtung des Willens der Bürger zu eröffnen, errichten auf der Grundlage ihrer über tausendjährigen kulturellen Verbundenheit die Republika Severanija als gemeinsamen Staat.

I. Grundlegende Bestimmungen

Artikel 1

Severanien ist eine demokratische, soziale, freiheitliche, rechtstaatliche und souveräne Republik im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft.

Artikel 2

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichberechtigter Staatsbürger zu. Das Volk übt die Gewalt mittels freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl seiner Vertreter sowie in direkter Abstimmung aus.

Artikel 3

Die Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Erhaltung der Natur und der Umwelt sowie die Herrschaft des Rechts sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republika Severanija.

Artikel 4

In der Republika Severanija haben die Gesetze in Einklang mit der Verfassung zu stehen, die übrigen Vorschriften sowohl mit der Verfassung als auch mit dem Gesetz.

Artikel 5

Die Hauptstadt der Republika Severanija ist Vinaši. Die Nationalfarben, die Nationalflagge, die Nationalhymne und das Wappen der Federativna Republika werden durch Gesetz bestimmt.

Artikel 6

In der Republika Severanija wird den Angehörigen aller nationaler Minderheiten Gleichberechtigung gewährt. Den Angehörigen aller Völker und Minderheiten wird die Freiheit der Äußerung ihrer nationalen Zugehörigkeit, der freie Gebrauch ihrer Sprache und Schrift sowie kulturelle Autonomie zugesichert.

Artikel 7

Die Republika Severanija schützt die Rechte und Interessen ihrer Staatsbürger, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, und unterstützt ihre Verbindung zur Heimat.

Artikel 8

Das Meer, die Meeresküste und die Inseln, die Gewässer, der Luftraum, Bodenschätze und andere Naturschätze, aber auch Grundstücke, Wälder, die Pflanzen- und Tierwelt, andere Teile der Natur, Liegenschaften und Sachen von besonderer kultureller, historischer, wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung, deren Interesse für die Federativna Republika Severanija durch Gesetz bestimmt wird, genießen ihren besonderen Schutz.

Artikel 9

Die Ordnung des Wirtschaftslebens muss den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen. Sie muss allen ein menschenwürdiges Dasein sichern. Die Wirtschaft hat dem Wohle des ganzen Volkes und der Deckung seines Bedarfs zu dienen. Sie hat jedermann einen seiner Leistung entsprechenden Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele ist die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen gewährleistet.

Artikel 10

Die Republika Severanija trägt besondere Sorge für die Existenzsicherung und Bildung ihrer Bürger.

II. Grundrechte

Artikel 11

Die Bürger der Republika Severanija haben alle durch diese Verfassung garantieren Rechte und Freiheiten, unabhängig von ihrer Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, politischer oder anderer Überzeugung, sozialer Herkunft, Vermögen, Abstammung, Bildung, gesellschaftlichen Stellung oder anderen persönlichen Eigenschaften.

Artikel 12

Jedes menschliche Wesen hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Niemand darf irgendeiner Form von Misshandlung oder, ohne seine Einwilligung, ärztlichen oder wissenschaftlichen Experimenten unterzogen werden. Zwangsarbeit und Arbeitspflicht sind, außer auf gesetzlicher Grundlage in Kriegs- oder Notstandszeiten oder im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes, verboten.

Artikel 13

Jeder hat das Recht auf Schutz vor Einmischungen in sein Privatleben und auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung.

Artikel 14

Jedermann hat das Recht, seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudrücken, ebenso wie frei Ideen und Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Jedem wird das Recht auf friedliche Versammlung und öffentlichen Protest zuerkannt.

Artikel 15

Den Bürgern wird das Recht garantiert, sich frei zum Schutz ihres Vorteils oder zur Verfolgung sozialer, wirtschaftlicher, politischer, nationaler, kultureller oder anderer Überzeugungen und Ziele zu vereinigen. Dazu können Bürger frei politische Parteien, Gewerkschaften und andere Vereinigungen gründen, sich diesen anschließen oder aus ihnen austreten. Die Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen schützen und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, Genossenschaftsmitglieder und Unternehmer.

Artikel 16

Jeder Bürger besitzt das Recht auf Arbeit und auf die freie Wahl der Arbeit und der Beschäftigung. Jeder hat das Recht auf Erholung, Freizeit und geregelten, bezahlten Urlaub.

Artikel 17

Die Staatsbürger der Republika Severanija besitzen ein Recht auf soziale Sicherheit. Sie sind im Alter, im Krankheits- und Invaliditätsfall, im Witwen- und Waisenstand und bei einer ohne eigenes Verschulden eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zum Empfang einer staatlichen Versorgung berechtigt, die ihr Auskommen sichert.

Artikel 18

Die Freiheit wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens wird garantiert. Die Republika Severanija fördert und unterstützt die Entwicklung der Wissenschaft, Kultur und Kunst.

Artikel 19

Die Republika Severanija sichert den Staatsbürgern das Recht auf Bildung zu. Realisiert wird dieses Recht durch die Verbreitung und allgemeine Zugänglichmachung der Bildung, durch eine kostenlose und obligatorische Grundschule, durch eine Mittel- und Hochschulausbildung, die für jeden seinen Fähigkeiten entsprechend erreichbar ist, sowie durch die materielle Unterstützung derjenigen, die am Unterricht teilnehmen.

Artikel 20

Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet. Einschränkungen ergeben sich aus den Gesetzen und den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Beschränkungen des Eigentums und Enteignungen können nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage, welche auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, vorgenommen werden.

III. Staatspräsident

Artikel 21

Der Predsednik države ist das Staatsoberhaupt der Republika Severanija. Er ist ihr höchster Repräsentant im In- und Ausland, sorgt für die Achtung der Verfassung, sichert das Bestehen und die Einheit der Federativna Republika und das ordnungsgemäße Wirken der Staatsgewalt. Das Amt des Predsednik države ist mit weiteren Staatsämtern außer auf kommunaler Ebene unvereinbar.

Artikel 22

Der Predsednik države wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes auf Vorschlag der Narodna skupština direkt und geheim für die Dauer von fünf Monaten vom Volk gewählt. Zum Predsednik države gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach sieben Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.

Erreicht auch in der Stichwahl kein Kandidat die erforderliche Mehrheit oder tritt im ersten oder zweiten Wahlgang nur ein einziger Kandidat an, der die Mehrheit verfehlt, wählt die Narodna skupština nach sieben Tagen den Predsednik države mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten.

Die Wahl des Predsednik države ist spätestens 170 Tage nach dem Ende derletzten Wahl oder spätestens 20 Tage nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Amtsinhabers durchzuführen. Das weitere wird durch Gesetz geregelt.

Artikel 23

Der Predsednik države genießt Indemnität und Immunität, welche nur durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Abgeordneten der Narodna skupština aufgehoben werden kann. Er kann wegen einer Meinungsäußerung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Er ist nur seinem Gewissen verpflichtet.

Artikel 24

Der Predsednik države leitet die Sitzungen der Narodna skupština, ohne selbst ein Stimmrecht zu besitzen. Er bringt auf Antrag der Regierung oder eines Abgeordneten Beschlussanträge ein und verkündet beschlossene Gesetze, Verträge und Resolutionen. Der Predsednik države schreibt Wahlen und Referenden aus und ist für ihre Durchführung verantwortlich.

Artikel 25

Der Predsednik države erlässt im Falle des Kriegszustands oder des Notstands oder wenn die Organe der staatlichen Gewalt außerstande sind, ordnungsgemäß die verfassungsmäßigen Funktionen auszuüben, Verordnungen mit Gesetzeskraft und trifft außerordentliche Maßnahmen. Der Predsednik države unterbreitet der Federativna skupština Verordnungen mit Gesetzeskraft zur Bestätigung, sobald sie wieder zusammentreten kann oder der Kriegszustand oder Notstand beendet ist.

IV. Staatsrat

Artikel 26

Der Savet države übt die vollziehende Gewalt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz aus. Der Savet države besteht aus vier auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählten Räten (Savetnici) Der Savet države tagt regelmäßig und fällt seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss.

Artikel 27

Es werden Savetnici gewählt für folgende Aufgaben:

a) Bildung (Unterricht, Wissenschaft, Forschung)

b) Sicherheit (Verteidigung, Ordnung, Gesundheit)

c) Produktion (Wirtschaft, Energie, Infrastruktur)

d) Unterhaltung (Kultur, Sport, Medien)

Jeder Savetnik leitet sein Ressort eigenverantwortlich

Artikel 28

Der Savet države:

- schlägt der Narodna skupština Gesetze und andere Beschlüsse vor;

- erarbeitet den Haushaltsentwurf;

- führt die Gesetze und andere Entscheidungen der Narodna skupština aus;

- erlässt Verordnungen zur Ausführung der Gesetze;

- führt die auswärtigen und inneren Angelegenheiten;

- leitete und kontrolliert die Tätigkeit der Staatsverwaltung;

- sorgt für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes;

- leitet die Durchführung und Entwicklung der öffentlichen Aufgaben;

- führt andere Pflichten in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem

Gesetz aus.

Artikel 29

Der Savet države ist dem Predsednik države und der Narodna skupština gegenüber verantwortlich. Die Savetnici sind gemeinsam für die im Savet države gefassten

Beschlüsse verantwortlich. Für ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich sind sie persönlich verantwortlich.

Artikel 30

Auf Antrag aus ihrer Mitte oder des Predsednik države kann die Narodna skupština einem Savetnik oder dem Savet države insgesamt mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen der anwesenden Abgeordneten das Vertrauen aussprechen. Wird einem Savetnik das Vertrauen entzogen, ist er vom Predsednik države zu entlassen.

V. Narodna skupština

Artikel 31

Die Narodna skupština ist der gewählte Vertretungskörper der Bürger und Träger der gesetzgebenden Gewalt auf gesamtstaatlicher Ebene. Sie tagt öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Predsednik države und die Mitglieder des Savet države haben Rederecht in all ihren Sitzungen.

Artikel 32

Die Mitglieder der Narodna skupština werden auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für einen Zeitraum von vier Monaten direkt und geheim durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen gewählt. Das genaue Verfahren der Wahl wird durch Gesetz festgelegt. Die Mandatsdauer der Abgeordneten der Narodna skupština verlängert sich im Falle des Krieges oder Notstandes automatisch bis zu dessen Ende.

Artikel 33

Ein Abgeordneter kann wegen einer Meinungsäußerung oder Abstimmung in der Narodna skupština strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Er ist nur seinem Gewissen verpflichtet.

Artikel 34

Die Narodna skupština:

- entscheidet über die Änderung der Verfassung;

- ratifiziert internationale Verträge;

- verabschiedet Gesetze;

- verabschiedet den Haushalt der Republika;

- verhängt und beendet auf Antrag des Predsednik države den Notstand;

- entscheidet über Krieg und Frieden;

- entscheidet über Änderung der Grenzen der Republika;

- beaufsichtigt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz die Tätigkeit der Regierung und anderer der Narodna skupština verantwortlicher Träger öffentlicher Pflichten;

- übt andere, durch die Verfassung und das Gesetz festgelegte Zuständigkeiten aus.

Artikel 35

Wenn die Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung der Narodna skupština mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Abgeordneten. Die Abgeordneten üben ihr Stimmrecht persönlich aus.

VI. Gerichtsbarkeit

Artikel 36

Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit ist selbständig und unabhängig. Die Gerichte entscheiden auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes.

Artikel 37

Als Höchst- und Verfassungsgericht der Republika Severanija existiert der Vrhovni sud. Die Einrichtung, der Wirkungsbereich, die Zusammensetzung und der Aufbau der übrigen Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten werden durch Gesetz geregelt. Die Einrichtung, der Wirkungsbereich und der Aufbau der Staatsanwaltschaft werden durch Gesetz geregelt.

Artikel 38

Der Vrhovni sud der Republika Severanija wird vom Predsednik države als vorsitzendem Richter geführt. Dem Richter beigestellt sind zwei Laienrichter, die er für jedes Verfahren neu aus den Reihen der wahlberechtigten Staatsbürger nach den Kriterien der größtmöglichen Neutralität bezüglich des Verfahrensgegenstandes auswählt. Das weitere wird durch Gesetz geregelt.

Artikel 39

Der Vrhovni sud:

- entscheidet über die Übereinstimmung eines Gesetzes mit der Verfassung;

- entscheidet über die Übereinstimmung anderer Vorschriften mit der Verfassung und dem Gesetz;

- schützt die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte der Menschen und Bürger;

- entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Organen der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt;

- beaufsichtigt die Verfassungsmäßigkeit von Programmen und Tätigkeiten politischer Parteien und kann ihre Tätigkeiten in Einklang mit der Verfassung verbieten;

- beaufsichtigt die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit von Wahlen und Referenden und entscheidet in Wahlstreitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der übrigen Gerichte fallen;

- besorgt andere durch die Verfassung und die Gesetze festgelegte Aufgaben.

Artikel 40

Der Vrhovni sud hebt ein Gesetz ganz oder teilweise auf, wenn er seine Verfassungswidrigkeit feststellt. Der Vrhovni sud erklärt eine andere Vorschrift ganz oder teilweise für nichtig oder hebt sie auf, wenn er ihre Verfassungs- oder Gesetzeswidrigkeit feststellt.

VII. Kommunen

Artikel 41

Den Bürgern wird das Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasst das Recht zur Entscheidung über die Bedürfnisse und Interessen der Bürger von kommunaler Bedeutung sowie das Recht zur Erhebung kommunaler Steuern.

Artikel 42

Die Gemeinden (Opštine) der Republika Severanija bilden neun Okruzi (Bezirke), deren Zuschnitt durch den Savet države festgelegt wird. An der Spitze eines Okrug steht der Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinde (Opština). Er führt den Titel „Upravnik“.

Artikel 43

Die Okruzi besitzen die eigenverantwortliche Zuständigkeit über die örtliche öffentliche Daseinsvorsorge, einschließlich Städtebau und Raumplanung, Verkehrs- und Beförderungswesen, Wasser-, und Energieversorgung, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Gesundheit und soziale Dienste. Außerhalb dieser Zuständigkeiten erfüllen die Okruzi die gesamtstaatlichen Vorgaben.

Artikel 44

Der Upravnik wird vom Savetnik für Sicherheit mit Zustimmung der örtlichen Bevölkerung für eine Amtszeit von 6 Monaten ernannt. Er muss seinen Hauptwohnsitz innerhalb seines Verwaltungsbezirks haben. Die Upravnici sind dem Savet države rechenschaftspflichtig. Sie können vorzeitig abberufen werden, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Artikel 45

Die Opštine und Okruzi können zum Zweck einzelner oder mehrerer, von vornherein festgesetzten Aufgaben und zur Förderung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit gemeinsame Verbände und Vereine bilden.

VIII. Schlussbestimmungen

Artikel 46

Diese Verfassung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie von den Bürgern der Republiken Vesteran, Aressinien und Pelagonien in einem gesamtstaatlichen Referendum in freier Abstimmung mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten beschlossen wurde.

Artikel 47

Spätestens 21 Tage nach dem Inkrafttreten der Verfassung sind Wahlen zur Narodna skupština, zum Savet države und zum Predsednik države durchzuführen. Bis dahin bleiben die bisherigen Verfassungsorgane kommissarisch im Amt.

Artikel 48

Sofern sie den Bestimmungen dieser Verfassung nicht entgegenstehen, gelten Gesetze und Verordnungen Severanijas fort. Gesetze und Verordnungen der Republiken Vesteran, Pelagonien und Aressinien sind mit Beschluss dieser Verfassung außer Kraft gesetzt und bedürfen zum erneuten Inrafttreten die Zustimmung der Narodna skupština.

Artikel 49

Der Predsednik države, die Mitglieder des Savet države, der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:

"Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Federativna Republika Severanija Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden."

Artikel 50

Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten erforderlich.