Gesetz über das Korps der Inneren Sicherheit

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Član 1 – Auftrag und Verantwortung

(1) Das Korps der Inneren Sicherheit und die Republiken gewährleisten gemeinsam die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

(2) Bei gemeinsamen Einsätzen mit Polizeikräften der Republiken liegen Verantwortung und Befehlsgewalt beim Korps der Inneren Sicherheit.


Član 2 – Aufgaben

Die Aufgaben des Korps der Inneren Sicherheit sind:

1. Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden des Bundes;

2. Grenzschutz und Zollangelegenheiten;

3. Sicherung des See- und Luftraumes sowie republiküberschreitender Verkehrswege;

4. Koordinierung und Hilfeleistung bei Katastrophen;

5. Terrorabwehr;

6. Verfolgung politisch motivierter oder republiküberschreitender Straftaten und Unterstützung bei Anforderung durch die Republiken.


Član 3 – Dienstgrade

Die Angehörigen des Korps der Inneren Sicherheit führen folgende Dienstgrade:

a. Offiziere:

1. Pukovnik (Oberst);

2. Potpukovnik (Oberstleutnant);

3. Major (Major);

4. Kapetan (Hauptmann);

5. Poručnik (Leutnant);

6. Potporučnik (Unterleutnant);

b. Unteroffiziere und Mannschaften:

1. Stariji vodnik (Oberwachtmeister);

2. Vodnik (Wachtmeister).

3. Mlađi vodnik (Unterwachtmeister);

4. Pripravnik (Anwärter).


Član 4 – Organisation

Das Korps der Inneren Sicherheit wird durch den Innenminister der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien geführt. Er erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen.


Član 5 – Inkrafttreten

(1) Das Polizeigesetz vom 5. September 2008 wird aufgehoben.

(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


In Kraft getreten am 12.03.2023.