Arbeiterselbstverwaltung
Im severanischen Modell der Arbeiterselbstverwaltung leitet sich das Recht zur Verwaltung und Kontrolle der Unternehmen allein aus der aktiven Mitarbeit im Unternehmen ab.
Zielvorstellung ist, einen Prozess der Aufhebung der Entfremdung des Menschen einzuleiten und damit einen ersten Schritt zur Beseitigung des Lohnarbeitsverhältnisses und zur Überwindung des Gegensatzes zwischen Arbeit und Eigentum zu ermöglichen.
Reform von 2025
Mit dem Gesetz über die wirtschaftlichen Rechtsformen vom 20. März 2025 wurde das alte Gesetz von 2016 über die vereinigte Arbeit aufgehoben und durch eine pluralistische Wirtschaftsordnung ersetzt, wie sie auch schon bis 2016 existierte, wenngleich nicht so liberal. Das neue Gesetz definiert fünf zentrale Rechtsformen:
- Genossenschaft (Zadruga, Zad.) – gemeinschaftlich organisierte Einheit auf kollektiver Selbstverwaltung.
- Öffentliches Unternehmen (Javno poduzeće, J.p.) – im Eigentum von Staat oder Gebietskörperschaften, zuständig für öffentliche Dienstleistungen.
- Arbeitnehmergenossenschaft (Radnička zadruga, Rz.) – Genossenschaft, deren Mitglieder zugleich Eigentümer und Beschäftigte sind.
- Einzelunternehmen (Obrt, Ob.) – selbständige persönliche Tätigkeit einer Einzelperson.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (D.o.o.) – Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter.
Selbstverwaltungspflicht
Nach der Reform ist die Selbstverwaltung nicht mehr für alle Betriebe verpflichtend.
- Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten können als freie Unternehmen (Einzelunternehmen, D.o.o.) bestehen bleiben.
- Wird die Schwelle von 100 Beschäftigten im Jahresschnitt überschritten, muss die Rechtsform innerhalb von drei Monaten angepasst werden – in der Regel hin zu einer Genossenschaft, Arbeitnehmergenossenschaft oder einem öffentlichen Unternehmen.
Die Selbstverwaltung der Arbeiter
Rechtsträger des Selbstverwaltungsrechts der Betriebe sind deren Belegschaften. Die Belegschaft (das sogenannte Arbeitskollektiv, sev. Radni kolektiv) wählt zwei Organe zur Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechtes, den Arbeiterrat (sev. Radnički savet), der ihr repräsentatives Organ ist, und den Verwaltungsausschuss (sev. Upravni odbor), welcher die Beschlüsse des Arbeiterrats ausführt und im eigentlichen Sinn den Betrieb leitet.
Der Verwaltungsausschuss ist dem Arbeiterrat direkt verantwortlich und der Arbeiterrat der Belegschaft. Er kann von ihr gänzlich oder zum Teil auch vor Erlöschen seines zeitlich befristeten Mandats abberufen werden, wenn seine Amtsführung von der Belegschaft als für den Betrieb schädlich oder nicht den von ihr aufgestellten und gebilligten Grundsätzen entsprechend befunden wird.
Der Arbeiterrat ist das wichtigste Organ der Arbeiterselbstverwaltung in den Betrieben. Je nach der Größe des Betriebs besteht er aus 15 – 120 Mitgliedern, die in geheimer Abstimmung auf die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Jedes Betriebsmitglied hat das gleiche aktive und passive Wahlrecht.
In die Kompetenz des Arbeiterrats fällt in erster Linie die Wahl des Verwaltungsausschusses, der zusammen mit dem Direktor eigentlich den Betrieb führt. Der Arbeiterrat stellt auch die Betriebsordnung und die Arbeitsreglemente auf, die Tarifreglemente und diejenigen für die Prämienverteilung, er billigt den Jahreswirtschaftsplan des Unternehmens und die Bilanz, er entscheidet über die Aufnahme von Investitionskrediten, er kontrolliert die Einnahmen des Betriebs und die Guthaben, er entscheidet über die Verteilung des Reingewinns zwischen der Belegschaft, den Reservefonds des Unternehmens für Investitionen oder andere Zwecke, er entscheidet über eventuelle Betriebsfusionen, über die Gründung von neuen Werkstätten und sonstigen Untergliederungen des Unternehmens, sowie über den Grad ihrer Autonomie gegenüber dem Stammunternehmen, den sie genießen sollen. Er entscheidet auch über die Angliederung eines Betriebs an einen größeren Wirtschaftsverband.
Der Verwaltungsausschuss, das Exekutivorgan des Arbeiterrats, wird in dessen erster Sitzung nach seiner Neuwahl vom Arbeiterrat gewählt und leitet zusammen mit dem Direktor, der von Amts wegen sein Mitglied ist, den Betrieb. Die Wahl des Direktors erfolgt auf Grund einer öffentlichen Stellenausschreibung durch eine Spezialkommission, die zur Hälfte aus Delegierten des Arbeiterrats und zur Hälfte aus solchen des Gemeinderats besteht, in dem der Betrieb ansässig ist.
Organisationen der vereinigten Arbeit bis 2025
Die Beschäftigten betriebswirtschaftlich abgrenzbarer Unternehmensabteilungen waren in Grundorganisationen der vereinigten Arbeit (GOVA) zusammengeschlossen, in denen sie die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln besitzen und über die Aufteilung der am Markt erzielten Erlöse auf die Einkommen der Mitarbeiter und die Finanzierung betrieblicher Zwecke entscheiden. Die GOVAs konnten sich auf der Basis freiwilliger Selbstverwaltungsabkommen in konzernähnliche Zusammengesetzte Organisationen der vereinigten Arbeit (ZOVA) zusammenschließen.
Die Bauern konnten ihre Arbeit und die Arbeitsmittel in Bäuerliche Arbeitsgenossenschaften einbringen oder diese mit Organisationen der vereinigten Arbeit vereinigen. Weiterhin verbürgt war die selbständige persönliche Arbeit mit Mitteln im Eigentum von Bürgern, wenn der Einkommenserwerb nicht auf der Ausbeutung fremder Arbeitskraft beruht.
Übersetzungen
Ab 2025
Genossenschaft
- sev. Zadruga (Zad.)
- sev. Задруга (Зад.)
- pelag. Задруга (Зад.)
Öffentliches Unternehmen
- sev. Javno poduzeće (Jp.)
- sev. Јавно предузеће (Јп.)
- pelag. Јавно претпријатие (Јп.)
Arbeitnehmergenossenschaft
- sev. Radnička zadruga (Rz.)
- sev. Радничка задруга
- pelag. Работничка задруга
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- sev. Društvo s ograničenom odgovornošću (D.o.o.)
- sev. Друштво с ограниченом одговорношћу (Д.о.о.)
- pelag. Друштво со ограничена одговорност (Д.о.о.)
Einzelunternehmen (Obrt, Ob.)
- sev. Obrt (Ob.)
- sev. Oбрт (Oб.)
- pelag. Oбрт (Oб.)
2016 bis 2025
Grundorganisation der vereinigten Arbeit (GOVA)
- sev. Osnovna organizacija udruženog rada (OOUR)
- sev. Основна организација удруженог рада (ООУР)
- pelag. Основна организација на здружен труд (ООЗТ)
Zusammengesetzte Organisation der vereinigten Arbeit (ZOVA)
- sev. Složena organizacija udruženog rada (SOUR)
- sev. Сложена организација удруженог рада (СОУР)
- pelag. Сложена организација на здружен труд (СОЗТ)
Bäuerliche Arbeitsgenossenschaft (Zadruga)
- sev. Seljačka radna zadruga (SRZ)
- sev. Сељачка радна задруга (СРЗ)
- pelag. Селска работна задруга (СРЗ)