Staatssymbolgesetz (StaatsSymbG)

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§ 1 - Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Verwendung der Staatssymbole der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und legt diese fest.


§ 2 - Wahlspruch Severaniens

Der Wahlspruch der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien lautet »Sloboda uz socijalizam«.


§ 3 - Hymne Severaniens

(1) Die Hymne Severaniens ist das Lied »Naša Severanija« von Stevča Anastasijević.

(2) Weder darf die Hymne entstellt noch darf ihr Text zur Verächtlichmachung mit einer anderen als der vorgesehenen Melodie gesungen werden.


§ 4 - Flagge Severaniens

(1) Die Flagge Severaniens stellt auf hellblauem Hintergrund eine silberne Sonne dar, deren acht Strahlen bis an den Rand der Flagge reichen.

(2) Die Breite der Flagge beträgt das Doppelte ihrer Höhe.

(3) Das Führen der Flagge Severaniens ist jedem Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gestattet.

(4) Die Flagge Severaniens ist stets mit Würde und mit Respekt zu behandeln. Sie darf nicht als Vorhang, Tischdecke, andere Dekoration oder Verpackung missbraucht werden und keine Statuen, Gedenktafeln oder Gedenksteine verhüllen. Ihre Verwendung als Start- oder Zielflagge, als Gebrauch oder zur Herstellung als Unterwäsche, Bade- oder Bodenmatte ist untersagt. Der Gebrauch in der kommerziellen Werbung ist verboten, wenn diese die Flagge entstellt oder respektlos erscheinen lässt.

(5) Die Flagge Severaniens wird zu Tagesbeginn gehisst und wieder vor oder beim Sonnenuntergang feierlich eingeholt. Nachts weht die Flagge nur, wenn sie ausreichend beleuchtet ist. Jede Person, die beim Hissen oder Einholen der Flagge zugegen ist, hat seine Tätigkeit einzustellen und seine Kopfbedeckung abzunehmen.

(6) Auf Halbmast weht die Flagge Severaniens nur bei Staatstrauer, ausgerufen durch den Präsidenten Severaniens.

(7) Wird die Flagge zusammen mit anderen Nationalflaggen gezeigt, darf keine größer sein oder höher wehen als die Severaniens.


§ 5 - Siegel Severaniens

(1) Das Siegel Severaniens ist rund und stellt auf rotem Grund einen silbernen Doppeladler mit goldenem Schnabel und goldenen Klauen dar. Über den Köpfen des Adlers befindet sich ein goldener Fünfstern, dessen spitze Winkel 36 Grad betragen. Der Brustschild des Adlers ist hellblau im Farbton der Flagge Severaniens und zeigt in seinem Zentrum einen silbernen Helm. Der Rand des Siegels ist silberfarben und mit »Socijalistička Savezna Republika Severanija« in Kyrillisch beschriftet.

(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Präsidenten Severaniens bestimmt.

(3) Das Führen des Siegels ist den staatlichen Institutionen des Bundes und ihren Amtsträgern vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf deren Anordnung geschehen.


§ 6 - Siegel des Präsidenten Severaniens

(1) Das Siegel des Präsidenten Severaniens ist rund und stellt auf rotem Grund einen silbernen Doppeladler dar, über dessen Köpfen sich ein silberner Fünfstern befindet. Der Brustschild des Adlers ist hellblau im Farbton der Flagge Severaniens und zeigt eine silberne Sonne, deren acht Strahlen gleichmäßig und breiter werdend nach außen verlaufen. Der Rand des Siegels ist in eben diesem hellblau gehalten, silbern abgesetzt und zeigt in silberner, kyrillischer Schrift die Worte »Predsednik Socijalističke Savezne Republike Severanije«.

(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Präsidenten Severaniens bestimmt.

(3) Das Führen des Siegels ist dem Präsidenten Severaniens und seinem Sprecher vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.


§ 7 - Siegel des Bundesrates

(1) Das Siegel des Bundesrates Severaniens ist rund und stellt auf dunkelblauem Grund eine silberne Fackel dar. Die untere Hälfte des Siegels zeigt zwei gekreuzte Olivenzweige. An der Stelle, an der sie sich selbst und die Fackel schneiden, ist diese unterbrochen. Der Rand des Siegels ist silberfarben und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Savezno Veće Socijalističke Savezne Republike Severanije«.

(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Bundesrat Severaniens bestimmt.

(3) Das Führen des Siegels ist dem Bundesrat Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.


§ 8 - Siegel des Obersten Gerichts

(1) Das Siegel des Obersten Gerichts Severaniens ist rund und stellt auf grünem Grund eine silberne Waage dar, deren Spitze ein goldener Fünfstern bildet. Der Rand des Siegels ist silberfarben und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Vrhovni Sud Socijalističke Savezne Republike Severanije«.

(2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird vom Obersten Gericht Severaniens bestimmt.

(3) Das Führen des Siegels ist dem Obersten Gericht Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.


§ 9 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


In Kraft getreten am 11.06.2008.