Gesetz zur Unterstützung der Heimatliebe (HeimatlG): Versionsgeschichte

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30. April 2024

16. September 2023

  • AktuellVorherige 16:1616:16, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 954 Bytes +954 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Zweck des Gesetzes''' Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Bevölkerung den Patriotismus und die Identifikation mit der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu fördern. '''§ 2 - Unterstützung der Heimatliebe''' (1) Vor Gebäuden von Behörden, Bildungseinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen des Bundes, der Republiken und der Kommunen ist die Flagge Severaniens gemäß StaatsSymbG zu hissen. (2) In Bildungs- und Betre…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung