Referendumsgesetz (RefG): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 17:3417:34, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 1.939 Bytes +1.939 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Geltungsbereich''' Dieses Gesetz regelt die Durchführung gesamtstaatlicher Referenden in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verfassung. '''§ 2 - Formale Voraussetzungen''' (1) Bei einem gesamtstaatlichen Referendum wird über einen Antrag zur Änderung der Verfassung abgestimmt, der öffentlich zugänglich sein muss. (2) Das Referendum darf nicht stattfinden, bevor der Bundesrat dem Antrag zugesti…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung