Schulgesetz der Republik Vesteran (SchulG-V): Versionsgeschichte

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16. September 2023

  • AktuellVorherige 15:1015:10, 16. Sep. 2023Tehnika Diskussion Beiträge 7.840 Bytes +7.840 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 1 - Recht auf Bildung''' (1) Jeder Schulpflichtige hat das Recht auf kostenlose Bildung durch die Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung der Republik Vesteran. Hochschulen stehen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen. (2) Der Unterricht ist durch Lehrer, die ein Examen (ispit) absolviert haben, durchzuführen. (3) Die Schulpflichtigen haben bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ein Recht auf Ganzta…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung